Suchergebnisse bei Google löschen

Es gibt manchesmal Situationen, in denen Google Suchergebnisse (speziell bei Unternehmen) kompromittierend, oder sogar geschäftsschädigend, sein können. Dies kann beispielsweise bei Insolvenzverfahren, negativen Bewertungen und Berichten über Unternehmen bei konsument.at passieren. Unternehmen sind dagegen aber nicht schutzlos ausgeliefert, speziell dann nicht, wenn dies durch einen unglücklichen Zufall oder eine rechtswidrige Handlung passiert ist, oder einfach nicht mehr aktuell ist.

Suchergebnisse bei Google löschen

Grundlegendes zur Löschung von Google Suchergebnissen

Zum grundlegenden Verständnis ist es wichtig zu erwähnen, dass es sich bei den Möglichkeiten zur Löschung von Google Suchergebnissen um einen offiziellen Prozess handeln muss. Als Inhaber einer Website, die durch ein Google Suchergebnis kompromittiert worden ist, kann ich nicht einfach jedes Suchergebnis anfechten oder löschen lassen. Um dies zu bewerkstelligen, muss mit dem Website-Betreiber / Webmaster des kompromittierenden Inhaltes (dessen unerwünschter Google Snippet in den Suchergebnissen erscheint) Kontakt aufgenommen werden. Am besten ist es, in einem höflichen E-Mail die Situation zu beschreiben und um die Löschung des unerwünschten Inhaltes zu bitten.

Die Löschung des unerwünschten Inhaltes reicht noch nicht aus

Wenn Sie eine positive Antwort auf Ihre Nachricht erhalten und der Inhalt gelöscht wird, bedeutet das nicht, dass das Google Suchergebnis ebenfalls entfernt ist. Wie, ob und wann das passiert, sollte man nicht dem Zufall überlassen. Daher hat Google für Webmaster eine Möglichkeit eingerichtet um veraltete Inhalte entfernen zu lassen. Dies kann aber nur der jeweilige Webmaster der kompromittierenden Website machen.

Was tun wenn sich der Urheber des Inhaltes weigert den Inhalt zu löschen?

Natürlich besteht die Möglichkeit, dass Sie bei einer rechtswidrigen, rufschädigenden, nachweislich bösartigen Handlung in diesem Zusammenhang rechtliche Schritte gegen den Urheber einleiten. Speziell bei Unternehmen, die in einem Mitbewerbs- oder Konkurrenz-Verhältnis zu einander stehen, kann das sehr wirksam sein, auch was Schadensersatzansprüche betrifft.

Wann ist es ratsam, das Entfernen veralteter Inhalte bei Google an der eigenen Website zu veranlassen?

Reales Beispiel, welches ich erlebt habe: Ein Unternehmen hat einen Mitbewerber rechtlich belangt und vom Gericht eine Schadenersatzforderung zugesprochen bekommen, für eine „marktverzerrende“ Aussage, die lediglich in den Google Suchergebnissen aufgeschienen ist. Der Inhalt der angeklagten Meta Description lautete in etwa: “ Unternehmen XY – Österreich’s größter und modernster Spezialist für …. „. Wenn dies nicht den Tatsachen entspricht, kann das vom Mitbewerb gegen Sie verwendet werden. Also, achten Sie unbedingt darauf, welche Informationen Ihre Website über die Meta-Daten an Google weitergibt.

Nun können Sie natürlich versuchen, durch zeitnahes Entfernen dieser Meta Daten / Google Suchergebnisse, eine Schadensbegrenzung zu erreichen und mit dem Kläger ein Einvernehmen zu bewirken. Ob dies Möglich ist, obliegt dann natürlich dem Wohlwollen des Klägers. In jedem Fall kann man Google in solchen Fällen nicht belangen

Backlinks für ungültig erklären

Ein artverwandtes, und dennoch völlig anderes, Thema ist der Wunsch zur Entfernung von externen Links auf die eigene Website. Auch hier würde ich im ersten Schritt empfehlen, den Webmaster der verlinkenden Seite zu kontaktieren und ihn zu bitten, den Link innerhalb einer Frist von 1 Woche zu entfernen. Oftmals gibt es aber keinen ersichtlichen Ansprechpartner, speziell bei fragwürdigen Websites. Aber auch in diesem Fall stellt Google seine Hilfe zur Verfügung:

Bitte lesen Sie sich die Anmerkungen von Google genau durch, denn es kann auch gefährlich sein, diese Maßnahme durchzuführen. Insofern sollte diese Maßnahme gut durchdacht werden. Nur zur Klarstellung: Backlinks für ungültig zu erklären, bedeutet NICHT, dass dies automatisch direkten Einfluss auf Suchergebnisse hat. Aber durch den Einsatz dieser Maßnahme kann das unbedachte / unerwünschte / ungeahnte Auswirkungen darauf haben.

Sollten Sie ein Problem, oder eine Frage zu diesem schwierigen Thema haben, stehe ich mit Rat und Tat zur Verfügung. Nehmen Sie Kontakt zu mir auf.